Recht der Heilberufe
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im ärztlichen und zahnärztlichen Vertragsrecht, im Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht einschließlich des Zulassungsrechts, im Krankenhausrecht, im ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht und Arzthaftungsrecht bzw. Zahnarzthaftungsrecht.
Unsere Betätigungsfelder sind überwiegend
- die Gestaltung von ärztlichen und zahnärztlichen Kooperationen wie Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ),
- die Auseinandersetzung von Ärztekooperationen,
- die Gestaltung von Verträgen über den Kauf- und Verkauf von Arzt-/Zahnarztpraxen,
- Zulassungsverfahren im Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht,
- Zulassungsverfahren bei MVZ-Gründungen und MVZ-Umgestaltungen,
- Verfahren wegen vertragsärztlicher und vertragszahnärztlicher Vergütung (Bescheide über Festsetzung von Regelleistungsvolumina, Honorarbescheide),
- Verfahren wegen Honorarkürzungen (Wirtschaftlichkeitsprüfungen/Plausibilitätsprüfungen),
- berufsrechtliche Verfahren bei Ärztekammern und Zahnärztekammern,
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit ärztlicher/zahnärztlicher Werbung,
- Wettbewerbssachen im Bereich der Heilberufe,
- Arzthaftungssachen und Zahnarzthaftungssachen (auch in Verfahren bei den Gutachterkommissionen),
- Geburtsschadensrecht,
- Vertretung von Krankenhäusern im Krankenhausplanungsrecht sowie in gesellschaftsrechtlichem, vertragsrechtlichem, arbeitsrechtlichem und zulassungsrechtlichem Zusammenhang.