Recht der Heilberufe

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im ärztlichen und zahnärztlichen Vertragsrecht, im Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht einschließlich des Zulassungsrechts, im Krankenhausrecht, im ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht und Arzthaftungsrecht bzw. Zahnarzthaftungsrecht.

Unsere Betätigungsfelder sind überwiegend